Lizenzbedingungen

Lizenzbedingungen der SciFlow GmbH Belziger Str. 69-71, 10823 Berlin (nachfolgend GmbH genannt) für die Nutzer von SciFlow (nachfolgend Nutzer genannt)

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software durch die GmbH zur Nutzung durch den Nutzer über eine Datenfernverbindung sowie damit verbundene weitere Leistungen.

§ 2 Bereitstellung von SciFlow durch die GmbH

(1) Die GmbH räumt dem Nutzer die Nutzung der Anwendungssoftware „SciFlow“ (im Folgenden „Software“ oder „SciFlow“) in der jeweils aktuellen Version über das Internet ein. Die GmbH verpflichtet sich, die Software dem Nutzer auf Servern, die im Einflussbereich der GmbH stehen, auf die der Nutzer, soweit dies erforderlich ist, Zugriff hat, zugänglich zu machen und zu erhalten.

(2) Funktionsumfang der Software: SciFlow ist eine webbasierte Anwendung zum wissenschaftlichen Schreiben und Publizieren. Mit der Software können wissenschaftliche Texte geschrieben, überarbeitet und publiziert werden.

(3) Der Zugang zu SciFlow erfolgt unter den URLs www.sciflow.net und www.opend.org.

(4) Der erstmalige Zugang Zwecks Registrierung hat über einen Link auf der Internetseite der GmbH zu erfolgen. Der Nutzer erhält nach der Registrierung unter der URL eine E-Mail Bestätigung und kann ein Passwort vergeben.

(5) Benutzerhinweise für SciFlow werden über die URL www.sciflow.net zugänglich gemacht.

(6) Eine Anpassung von SciFlow an die konkreten Bedürfnisse des Nutzers ist nur bei entsprechender zusätzlicher schriftlicher Vereinbarung geschuldet.

§ 3 Aktualisierung von SciFlow durch die GmbH

(1) Dem Nutzer wird der aktuelle Stand von SciFlow bereitgestellt.

(2) Die GmbH ist berechtigt, die Software zu ändern, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt anzupassen. Dieses Recht umfasst auch wesentliche Veränderungen an der Software.

(3) Sobald die GmbH die vertragsgegenständliche Software durch neue oder verbesserte Funktionen oder andere Leistungsmerkmale ändert bzw. ergänzt, verpflichtet sich die GmbH, die vertragsgegenständliche Software durch die geänderte bzw. ergänzte Software zu ersetzen. Dies gilt allerdings nur und erst dann, wenn die Testphase für die Anwendung und Ergänzungen abgeschlossen ist und die GmbH die Software in der geänderten bzw. ergänzten Fassung am Markt anbietet.

(4) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software durch die GmbH können jederzeit, auch während der üblichen Geschäftszeiten, durchgeführt werden.

§ 4 Bereitstellen von Support für SciFlow durch die GmbH

(1) Die GmbH stellt dem Nutzer zur Unterstützung einen Kundendienst (Support) zur Verfügung, den der Nutzer über E-Mail erreichen kann. Der Support dient allein der Unterstützung des Nutzers bei der Inanspruchnahme der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen der GmbH. Der Support wird auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt.

(2) Einen telefonischen Support kann die GmbH zusätzlich leisten. Die telefonisch erreichbare Service-Hotline dient allein der Beantwortung von Fragen zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und nicht etwa zu Fragestellungen und Problemen technischer Art. Diese steht dem Nutzer Montag bis Freitag 10 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen steht der telefonische Support nicht zur Verfügung.

§ 5 Datenhosting, Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Nutzer hat die Möglichkeit, auf dem von der GmbH eingerichteten virtuellen Datenserver Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Software zugreifen kann. Die GmbH wird dem Nutzer Speicherplatz zur Speicherung eigener Daten zur Verfügung stellen.

(2) Die GmbH wird die Daten des Nutzers sichern, insbesondere durch Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Computerabsturz und zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Nutzers. Zu diesem Zweck wird die GmbH Backups vornehmen und gleichfalls in angemessenen zeitlichen Abständen, die im Ermessen der GmbH liegen, die Daten des Nutzers auf Viren überprüfen und Firewalls installieren bzw. aktualisieren.

(3) Die GmbH schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur vertragsgemäßen Nutzung durch den Nutzer. Sie trifft hinsichtlich der vom Nutzer übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

(4) Der Nutzer bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann von der GmbH jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht oder Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) der GmbH bestehen. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

(5) Die GmbH wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten 14 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen, sofern ihr der Nutzer nicht binnen dieser Frist mitteilt, dass er die Herausgabe der Daten fordert. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Die GmbH wird dem Nutzer bei Vertragsbeendigung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

(6) Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Telekommunikationsgesetzes (TKG) - sind der GmbH bekannt. Die GmbH wird die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes in ihrer jeweils geltenden Fassung einhalten.

(7) Verarbeitet der Nutzer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Die GmbH wird die vom Nutzer übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Nutzers verarbeiten. Sofern die GmbH der Ansicht ist, dass eine Weisung des Nutzers gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird sie den Nutzer hierauf unverzüglich hinweisen.

(8) Zugangsdaten (Benutzernamen und Kennwörter), die dem geschützten Datenzugriff durch den Nutzer dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mitarbeiter der GmbH dürfen nur dann Kenntnis von den Zugangsdaten oder Zugriff auf vom Nutzer gespeicherte Daten erhalten, wenn dies zur Durchführung dieses Vertrages zwingend notwendig ist. Zu diesem Zweck werden Passwörter nur verschlüsselt gespeichert.

(9) Die GmbH verpflichtet sich, keine Daten, die bei der Vorbereitung oder Durchführung des Vertrages gewonnen wurden, weiterzuleiten oder zu nutzen. Die GmbH hält diese Informationen streng vertraulich. Dies gilt auch für Dritte, Angestellte der GmbH und unberechtigte Nutzer, es sei denn, es ist notwendig, den Vertrag zu erfüllen.

(10) Die GmbH verpflichtet sich zur Durchführung identischer Bestimmungen für alle ihrer Mitarbeiter, die an der Durchführung dieses Vertrages beteiligt sind.

(11) Die aktuellen Datenschutzbestimmungen werden unter https://www.sciflow.net/privacy zur Verfügung gestellt.

§ 6 Verpflichtungen des Nutzers

(1) Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sorgfältig zu behandeln und die Nutzung von Zugangsdaten durch Dritte zu verhindern.

(2) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Weitervermietung der Software wird dem Nutzer ausdrücklich nicht gestattet.

(3) Der Nutzer ist nicht berechtigt, auf SciFlow oder Teile von SciFlow zuzugreifen, indem der Nutzer automatische Prozesse verwendet, es sei denn, der Nutzer hat eine vorherige schriftliche Erlaubnis dazu erhalten.

(4) Der Nutzer darf keine Änderungen an der Software vornehmen.

(5) Die Dekompilierung der überlassenen Software ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Vervielfältigungen des Codes oder Übersetzungen der Codeform, die unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der überlassenen Software oder mit anderen Computerprogrammen zu erhalten, sofern die in § 69 e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Urhebergesetz angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

(6) Der Nutzer darf die Software nicht vervielfältigen, es sei denn eine Vervielfältigung ist für die Benutzung der Software notwendig. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o.ä.) der vom Nutzer eingesetzten Hardware. Weitergehende Vervielfältigungen, zu denen insbesondere auch der Ausdruck des Programmcodes sowie das Fotokopieren des Benutzerhandbuchs zählen, darf der Nutzer nicht anfertigen. Die Befugnis des Nutzers zur Vervielfältigung des Programmcodes unter den Voraussetzungen des § 69 e Abs. 1 UrhG bleibt unberührt.

(7) Ein Konto darf nur von einer einzigen Person verwendet werden. Mehrere Personen dürfen das Konto nicht gemeinsam nutzen oder ein einziges Konto verwenden.

(8) Der Nutzer ist allein für den Inhalt und die Integrität der in SciFlow gespeicherten Daten verantwortlich. Die GmbH hat keinerlei Einfluss auf die Daten des Nutzers, weder auf Richtigkeit noch auf Rechtmäßigkeit oder dergleichen. Bei Änderungen an der Software obliegt es der GmbH die Integrität der gespeicherten Daten zu erhalten.

(9) Der Nutzer verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten von Dritten in einer Gruppe ohne schriftliche Genehmigung zu veröffentlichen.

(10) Der Nutzer ist verpflichtet, die GmbH für jegliche Haftung zu entschädigen, die aus der Rechtswidrigkeit der auf dem Konto des Nutzers gespeicherten oder von dem Nutzer veröffentlichten Inhalte entsteht. Hierzu gehört auch die Verpflichtung, die GmbH für alle Prozesskosten zu entschädigen.

(11) Durch die Veröffentlichung der Daten und Inhalte auf SciFlow garantiert der Nutzer, dass dieser über die Veröffentlichungsrechte der Daten und Inhalte verfügen. Durch die Veröffentlichung der Daten und Inhalte auf SciFlow garantiert der Nutzer, dass diese nicht gegen Datenschutz- und Datenschutzgesetze sowie den Datenschutz, die Sicherheit und die Privatsphäre oder die ethischen Richtlinien seiner Institution verstößt.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Die GmbH haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen. Darüber hinausgehende Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, sofern dem zwingendes geltendes Recht nicht entgegensteht und soweit nicht die Voraussetzungen der Absätze [4] und [5] vorliegen. Dem trägt der Umstand Rechnung, dass für die Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen durch die GmbH keine Gegenleistung vereinbart ist. In jedem Fall ist hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Software gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages und des Datahostings gemäß § 5 dieses Vertrages der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ausgeschlossen.

(2) Die GmbH haftet weder für die Verbindungen des Servers noch für Blackouts und für Ausfälle von Servern, die nicht zum Einflussbereich der GmbH gehören.

(3) Die GmbH wird alles tun, um Daten vor unberechtigtem Zugriff oder Beschädigungen zu schützen. Trotzdem ist die Haftung beschränkt und es gibt keine Entschädigung im Falle von Eindringen, Löschung, etc. Der Zugang zu SciFlow kann vorübergehend durch Auswertung, Überholung, Aktualisierung und Installation neuer Funktionen unterbrochen werden.

(4) Unbeschränkte Haftung: Die Haftung der GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die GmbH haftet bei einfacher Fahrlässigkeit auch für Todesfälle, Verletzungen und Gesundheitsschäden sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetz, für welche die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann.

(5) Haftungsbeschränkung: Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung der GmbH auf die Verletzung vertraglicher Pflichten, die Kardinalpflichten sind. Kardinalpflichten sind diejenigen wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der GmbH.

(6) Die GmbH übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt von externen Webseiten und für Inhalte, die von Nutzern oder Partnern von der GmbH zur Verfügung gestellt werden.

§ 8 Vertragsbeginn / Kündigung

(1) Der Vertrag tritt mit der erstmaligen Registrierung durch Akzeptieren dieser Vereinbarung in Kraft.

(2) Die GmbH kann diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten gegenüber dem Nutzer kündigen. Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit kündigen.

(3) Die Kündigung erfolgt schriftlich an die Adresse SciFlow GmbH, Altensteinstr. 40, 14195 Berlin oder über E-Mail an [email protected].

(4) Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages oder dessen Anhang bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

(2) Der Gerichtsstand ist Berlin. Auf diesen Vertrag findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Der Vertrag ist auf gegenseitiges Vertrauen gestützt. Beide Vertragspartner werden bemüht sein, sich über etwaige Meinungsverschiedenheiten gütlich zu einigen.

(4) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages oder eines Anhangs zur Gänze oder teilweise ungesetzlich, ungültig oder unwirksam sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Solange sich die Parteien nicht auf eine andere Regelung verständigt haben, gilt an Stelle dieser Bestimmung eine Regelung, die wirksam ist und die soweit wie möglich dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und der Absicht der Parteien bei Abschluss dieses Vertrages entspricht. Dies gilt analog für unbeabsichtigte Vertragslücken.